Tamm wird 315. Stadt in Baden-Württemberg

Am Dienstag, 18. Januar 2022, beschloss die Landesregierung, dass die Gemeinde Tamm zum 1. März 2022 die Bezeichnung „Stadt“ verliehen bekommt. Damit wird Tamm die 315. Stadt in Baden-Württemberg. Das teilen die Landtagsabgeordneten Konrad Epple und Tobias Vogt sowie der Bundestagsabgeordnete Fabian Gramling (alle CDU) mit.

„Wir gratulieren den Einwohnerinnen und Einwohner von Tamm, Herrn Bürgermeistern Bernhard und dem Gemeinderat ganz herzlich zu dieser historischen Entscheidung“, freuen sich die beiden Landtagsabgeordneten Epple und Vogt. Auch der Bundestagsabgeordnete Fabian Gramling freut sich sehr, dass die Erhebung zur Stadt für Tamm nun beschlossen wurde: „Das Jahr 2022 wird als Meilenstein in die Tammer Geschichtsbücher eingehen. Hier zeigt sich die erfolgreiche Entwicklung der Gemeinde in den vergangenen Jahren. Mein Glückwunsch gilt allen Tammer Bürgern.“

Wenn sie nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen „städtisches Gepräge“ trägt, kann einer Gemeinde auf Antrag die Bezeichnung Stadt verliehen werden.

„Tamm bringt alles mit, was eine Stadt braucht. Die Gemeinde hat mehr als 12.600 Einwohner und die Lage zwischen Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen einerseits sowie die hervorragende Infrastruktur bieten dem Ort auch für die Zukunft hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten“, sagt Tobias Vogt und Konrad Epple erklärt mit einem Augenzwinkern: „Im Mittelalter hatte das Stadtrecht eine ganz besondere Bedeutung, denn getreu dem Motto ,Stadtluft macht frei‘ konnte die leibeigene Landbevölkerung in der Stadt damals die Freiheit erhalten, wenn Ihr Landesherr nicht binnen Jahr und Tag Einspruch erhob. Heute hat die Verleihung der Bezeichnung Stadt nicht mehr ganz so dramatische Auswirkungen.“

Hintergrund:

Folgende Punkte sind maßgeblich für die Entscheidung, ob eine Gemeinde ein „städtisches Gepräge“ aufweist:

  • Die Gemeinde hat mindestens 10.000 Einwohner, deren Mehrzahl in einem auf ein im Wesentlichen geschlossenen Siedlungsgebiet wohnen muss.
  • Städtisches Gepräge setzt auch genügend Straßen, Gehwege, Parkplätze, Grünanlagen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, angemessene ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten in zumindest einem sich als Zentrum abzeichnenden Teil der Gemeinde voraus.
  • Es gibt Industrie- und Gewerbebetriebe in maßgeblicher Zahl und Größe am Ort.
  • Der Ort hat Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf die Verkehrsverhältnisse und auf die Erschließung von neuem Bau-, Industrie- und Gewerbegelände.
  • Die Gemeinde muss in der Regel Mittelpunkt ihres Verwaltungsraums sein, das heißt, sie muss für die umliegenden Gemeinden eine gewisse zentralörtliche Funktion erfüllen, etwa im Schulbereich oder bei der ärztlichen Versorgung.