Land unterstützt Erhalt lebendiger Ortskerne

Das Land unterstützt die Kommunen bei der Innenentwicklung und Grundversorgung ihrer lebendigen Ortskerne. In diesem Jahr werden durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 13 Projekte in den Ortsteilen von Markgrönigen, Sachsenheim und Vaihingen an der Enz mit 647.455 Euro gefördert.

„Ich freue mich darüber, dass das Land die Innenentwicklung von Unterriexingen bei fünf Projekten mit 215.325 Euro Fördermittel unterstützt. In Häfnerhaslach, Hohenhaslach, Horrheim und Aurich wird jeweils ein Projekt in der Innenentwicklung mit jeweils 20.000 Euro gefördert. Das Projekt in Spielberg wird mit 28.830 Euro bezuschusst. Das Vorhaben in Ensingen wird mit 50.000 Euro gefördert. Beim zweiten Förderschwerpunkt, in der Grundversorgung, erhält das Projekt in Ensingen 117.600 Euro Zuschuss, und das Vorhaben in Horrheim 155.700 Euro.“, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete, und Mitglied im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Konrad Epple. „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Kommunen im ländlichen Raum. Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit der Schwerpunktsetzung Innenentwicklung wird dem Wohnen der notwendige Stellenwert eingeräumt und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ermöglicht. Die aktuelle Corona Krise unterstreicht die Wichtigkeit, von ausreichendem Wohnraum im ländlichen Raum. Bei der Grundversorgung werden aber auch Impulse gesetzt. Die ELR-Förderung für Bäckereien, Metzgereien und weitere Handwerksbetriebe tragen dazu bei, dass die Kommunen für die Menschen attraktiv bleiben“, sagte Konrad Epple.

Hintergrundinformation

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. Im Rahmen der Programmentscheidung 2021 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurden 516 Gemeinden mit insgesamt 1.746 Projekten ausgewählt. Dabei erhalten 1.579 private Antragsteller aus Landesmitteln einen Zuschuss für ihre geplanten Investitionen. Mit dem Fördervolumen von 100,2 Millionen Euro ist es gelungen, die Fördermittel gegenüber dem Vorjahr noch einmal um zehn Millionen Euro zu steigern. Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor. Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.