Konrad Epple MdL: „Fast 7 Millionen Euro Landesmittel für Anschlussunterbringung im Landkreis Ludwigsburg“

„Das Land beteiligt sich mit 6.946.707 Millionen Euro an den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung im Landkreis Ludwigsburg.“ Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Konrad Epple, der auch Kreisrat ist, hin.

Träger der Flüchtlings-Versorgung vor Ort sind die Kommunen. Die Zuständigkeit für den Bereich Migration ist mit Beginn der neuen Legislaturperiode auf das Ministerium der Justiz und für Migration übergegangen. „Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes zeigt die Wertschätzung für die Arbeit im Landkreis Ludwigsburg. Als Kreisrat und Gemeinderat sind mir die Herausforderungen, vor die die Flüchtlingsunterbringung die Kommunen stellt gut bekannt und ich weiß, mit wie viel Engagement und guten Ideen vor Ort gearbeitet wird.“, sagte Konrad Epple.

Hintergrundinformationen

Die 44 Stadt- und Landkreise erhalten vom Land für das Jahr 2020 Zahlungen in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes an den Kosten der Stadt- und Landkreise für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Die Beträge werden im Juni an die kreisfreien Städte und Landkreise ausgezahlt.

In Baden-Württemberg besteht nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete: Nach der Erstaufnahme in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen folgt die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter und der Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Die unteren Aufnahmebehörden handeln in der vorläufigen Unterbringung als staatliche Behörden. Als dritte Stufe schließt sich die kommunale Anschlussunterbringung bei den über 1.100 Städten und Gemeinden im Land an.