Knapp 64.000 Euro für die Sanierung des historischen Münchinger Rathauses

Im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2022 des Landes Baden-Württemberg wird die Sanierung des historischen Rathauses in Münchingen mit 63.490 Euro gefördert, teilen die Landtagsabgeordneten Konrad Epple (CDU) und Dr. Markus Rösler (GRÜNE) mit. Das Geld steht für die Sanierung der Fachwerkfassade sowie für die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung zur Verfügung. „Das historische Fachwerk-Rathaus ist ein architektonisches Schmuckstück und zählt zu den Perlen in der Region“, so Epple und Rösler.

„Solche Gebäude stärken die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde. Deshalb ist es wichtig, diese zu erhalten. Für die Sanierung des Münchinger Rathauses nimmt die Stadt Korntal-Münchingen richtig viel Geld in die Hand um dieses Kleinod für die Zukunft zu erhalten. Deshalb freue ich mich, dass das Land die Stadt bei dieser wichtigen Aufgabe finanziell unterstützt,“ sagt Epple.

Ziel des Denkmalförderprogrammes ist der Schutz der mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie der mehr als 82.000 archäologischen Denkmale im Land. „Mit dieser Vielfalt zählt Baden-Württemberg zu einem der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands. Die Denkmale prägen unsere Ortsbilder, sorgen für Lebensqualität und touristische Attraktivität in unserer Heimat. Dies zeigt: Es lohnt sich, Bauwerke wie das Rathaus Münchingen für die nächsten Generationen zu bewahren“, so Rösler.

Insgesamt fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in der ersten Tranche mit 5,3 Millionen Euro den Erhalt von 68 Kulturdenkmalen im Land. Das Denkmalförderprogramm wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert, die vom Landtag beschlossen werden. Dabei kommt der überwiegende Anteil der Mittel aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto-GmbH Baden-Württemberg. Die beiden Abgeordneten betonen, dass tatsächlich noch viel mehr Fördermittel für den Denkmalschutz in die Region und den Kreis Ludwigsburg fließen könnten, da 39,7 Prozent der Fördersumme auf private Investoren entfallen und diese öffentlich nicht genannt werden.

Weitere Informationen:

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de