Ab 1. März gilt ein Rauchverbot im Wald

„Der Winter geht zu Ende, die Tage werden länger und das derzeit schöne und trockene Wetter lädt zum Spaziergang in den Wald ein. Doch der Wald liegt aktuell voll von trockenen Blättern und Ästen. Deshalb besteht seit heute wieder ein Rauchverbot im Wald.“, darauf weist der Landtagsabgeordnete Konrad Epple (CDU) hin, der für seine Fraktion im Ausschuss für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landtages sitzt.

Epple gibt zu bedenken, dass die Gefahr, die durch das viele trockene Material besteht, das im Frühjahr im Wald liegt, oft unterschätzt wird. „Nur ein kleiner Funke, zum Beispiel durch eine weggeworfene Kippe, kann ausreichen, um den Wald in Brand zu setzen,“ sagt Epple, der selbst aktiver Feuerwehrmann ist. Deshalb gilt ab 1. März ein generelles Rauchverbot. „Da hockt nun nicht hinter jedem Baum ein Ordnungshüter,“ stellt Epple klar, „Aber wer sich nicht an das Verbot hält und deshalb einen Waldbrand auslöst, auf den kommen sehr hohe Schadensersatzforderungen zu. Das kann man sich durch umsichtiges Verhalten sparen. Man geht ja auch wegen der frischen Luft in den Wald. Da braucht´s keine Zigarette.“

Hintergrundinformation:

  • Das Rauchverbot gilt vom 1. März bis 31. Oktober
  • Kein offenes Feuer, außer aus extra dafür eingerichteten öffentlichen Grillstellen – hier gegebenenfalls lokale Regelungen und Grillverbote beachten.
  • Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist verboten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  •  Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Kraftfahrzeuge richtig parken, damit die heiße Auspuffanlage/ Kat kein Brand auslösen können.
  • Vorsicht mit Glas oder Zigarettenkippen.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Die 112 ist in der ganzen EU und in der Schweiz die zentrale Notrufnummer. Damit Ihnen schnell geholfen werden kann, denken Sie beim Notruf an die 5 W:

1.        Wo ist das Ereignis? Versuchen Sie den Ort so genau wie   möglich zu beschreiben (z.B. auch durch markante Geländepunkte wie Wiesen oder Felsen).

2.        Wer ruft an? Nennen Sie Ihren Namen und Ihren Standort.

3.        Wo brennt es? Brennt der Bodenbelag oder die Baumkronen

4.        Gibt es Verletzte? Schätzen Sie die Anzahl der betroffenen

           Personen, ihre Lage und Verletzungen.

5.        Warten auf Rückfragen! Legen Sie nicht gleich auf, der Mitarbeiter in der Leitstelle benötigt eventuell weitere

           Informationen.

Nutzen Sie auch die kostenfreie App „Hilfe im Wald“. Damit können Sie bei ausreichendem Empfang die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.